Petra Moda Fotografie

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Familien-, Babybauch- und Newborn-Shootings

Inhalt

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Pflichten des/der Auftraggeber*in
  4. Vergütung und Auslagen
  5. Stornierung und Rücktritt
  6. Verhinderung der Fotografin
  7. Auftragsproduktion
  8. Haftung
  9. Datenschutz
  10. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
  11. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich

1.1 Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber*in, gelten nicht, es sei denn, die Fotografin hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.2 „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:
2.2 Der/die Auftraggeber*in hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch die Fotografin telefonisch oder per E-Mail/WhatsApp über die im Impressum der Internetseite der Fotografin oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der/die Auftraggeber*in noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
2.3 Auf Anfrage des/der Auftraggeber*in gibt die Fotografin telefonisch, per WhatsApp, persönlich oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot der Fotografin ist rechtsverbindlich und hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
2.4 Der/die Auftraggeber*in hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich, via WhatsApp oder per E- Mail. Mit der Annahme des Angebots kommt ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.
2.5 Nimmt der/die Auftraggeber*in das Angebot nach Ablauf der Frist an, handelt es sich um ein erneutes Angebot, welches die Fotografin durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn die Fotografin eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.

3. Pflichten des/der Auftraggeber*in

3.1 Der/die Auftraggeber*in hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).
3.2 Der/die Auftraggeber*in stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten der Fotografin zählen als Arbeitszeit.
3.3 Der/die Auftraggeber*in wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel sind daher ausgeschlossen.
3.4 Der/die Auftraggeber*in trägt das Risiko für alle Umstände, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, u. a. Witterungsbedingungen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem/der Auftraggeber*in obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten sowie höhere Gewalt.

4. Vergütung und Auslagen

4.1 Für Auftragsproduktionen gilt die vereinbarte Vergütung.
4.2 Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, wird der zusätzliche Zeitaufwand je angefangener Stunde abgerechnet.
4.3 Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung als Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50% des Gesamtpreises berechnet, die innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss fällig wird. Sofern zwischen Vertragsschluss und Datum des Shootings weniger als 7 Tage liegen, wird die Reservierungsgebühr sofort fällig. Die Rechnung über die Reservierungsgebühr erhält der/der Auftraggeber*in gleichzeitig mit der Auftragsbestätigung von der Fotografin. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages auf den Vergütungsanspruch angerechnet.
4.4 Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird die Fotografin die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist die Fotografin zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leistungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
4.5 Die Zahlung der verbleibenden Vergütung ist nach Rechnungstellung innerhalb von 10 Tagen fällig.
4.6 Für den fristgerechten Eingang von Reservierungsgebühr und Vergütungsbetrag ist jeweils der Eingang auf folgendem Konto entscheidend:
Petra Moda de Aguiar, IBAN: DE ***552534
Der Versand/die Bereitstellung der Fotos erfolgt frühestens nach vollständigem Zahlungseingang.
4.7 An- und Abreisen der Fotografin erfolgen jeweils von 85586 Poing aus. Die Anfahrt im Umkreis von 20 km von 85586 Poing wird mit pauschal 0 € berechnet. Übersteigt die An- und Abreise diesen Umfang, werden zusätzliche Reisekosten je gefahrenem km mit 0,50 EUR berechnet. Entstehen Parkkosten werden diese ebenfalls berechnet. Bei Anreise mit Bahn oder Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung, werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen in Rechnung gestellt.

5. Stornierung und Stornierungsgebühren

5.1 Der/die Auftraggeber*in kann den Vertrag jederzeit stornieren. Die Stornierung muss in Textform erfolgen.
5.2 Die Reservierungsgebühr (aus Abschnitt 4.3) wird bei einer Stornierung des Auftrages von der Fotografin nach den nachfolgenden Bestimmungen einbehalten. Dies ist als Ausgleich für den bisherigen Arbeitsaufwand und dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten. Eine Vertragsstrafe ist damit ausdrücklich nicht verbunden.
5.3 Bei einer Stornierung bis zu 28 Tage vor dem vereinbarten Termin werden 10 % der vereinbarten Vergütung fällig. Die Reservierungsgebühr wird in diesem Fall anteilig zurückerstattet.
5.4 Bei einer Stornierung weniger als 28 und mehr als 7 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Die Reservierungsgebühr wird in diesem Falle einbehalten und verrechnet.
5.5 Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin wird die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig. Die Reservierungsgebühr wird in diesem Falle einbehalten und verrechnet.
5.6 Bucht der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb von 3 Monaten – ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren auf den neu entstandenen Vergütungsanspruch angerechnet.

6. Verhinderung der Fotografin

6.1 Kann die Fotografin den vereinbarten Termin aufgrund von Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Umständen nicht wahrnehmen, wird der/die Auftraggeber*in umgehend informiert.
6.2 Die Fotografin und der/die Auftraggeber*in können sich auf einen Ersatztermin einigen. Sollte kein Ersatztermin gefunden werden, wird die bereits geleistete Reservierungsgebühr vollständig erstattet.
6.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

7. Auftragsproduktion

7.1 Bei Auftragsproduktionen erstellt die Fotografin für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot die Fotografin und Annahme durch den/die Auftraggeber*in zustande.
7.2 Von den erstellten Aufnahmen wählt die Fotografin die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt die vereinbarte Bildbearbeitung durch und lässt sie dem/der Auftraggeber*in per Datenübertragung zukommen. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
7.3 Weitere Zusatzleistungen wie Ausdrucke werden gesondert vereinbart.
7.4 Die Fotografin räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
7.5 Die Fotografin hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
7.6. Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass alle Personen, die fotografiert werden sollen, ihre Zustimmung gegeben haben.
7.7 Die Fotografin verpflichtet sich, die Aufnahmen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach Übergabe an den/die Auftraggeber*in aufzubewahren und auf Anfrage erneut zur Verfügung zu stellen.

8. Haftung

8.1 Eine Haftung für Schäden, die durch den Verlust von Bilddaten oder deren Zerstörung entstehen, wird ausgeschlossen, sofern die Fotografin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
8.2 Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

9. Datenschutz

9.1 Die Fotografin erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des/der Auftraggeber*in ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder der/die Auftraggeber*in eingewilligt hat.

10. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

10.1 Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
10.2 Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum der Fotografin.
10.3 Der/die Auftraggeber*in erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
10.4 Die Fotografin trifft die Auswahl der Fotos. Der/die Auftraggeber*in hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.
10.5 Die Fotografin darf die Fotos, auf denen der/die Auftraggeber*in abgebildet ist, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration nutzen (z.B. für Homepage, Social Media, Fachmagazine für Fotografie etc.).
10.6 Bei öffentlicher Nutzung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin als Urheber des Lichtbildes zu nennen, und entsprechende zu Verlinken.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
11.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
11.3 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Fotografin und dem/der Auftraggeber*in gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München.

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